Übersicht über Psychotherapierichtungen und mögliche Kostenträger
Es ist sehr hilfreich, vor dem ersten Gespräch eine grobe Vorstellung davon zu haben, welche „Sprache“ die verschiedenen Therapieformen sprechen und wer die Kosten für die Behandlung übernehmen kann.
Hier ist eine Übersicht für Sie:
1. Die gängigsten Therapieformen
In Deutschland gibt es vier wissenschaftlich anerkannte Verfahren, deren Kosten in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
- Verhaltenstherapie (VT):
- Fokus: Hilfe zur Selbsthilfe. Es geht primär um das Hier und Jetzt sowie um konkrete Lösungen für aktuelle Probleme.
- Methode: Sie erarbeiten neue Denk- und Verhaltensweisen, um belastende Muster zu durchbrechen.
- Besonders geeignet: Wenn Sie konkrete Strategien für den Alltag suchen (z. B. bei Ängsten oder Depressionen).
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP):
- Fokus: Unbewusste Konflikte aus der Vergangenheit, die heute noch Probleme verursachen.
- Methode: Es wird geschaut, wie frühere Erfahrungen (oft in der Kindheit oder im kirchlichen Kontext) Ihre heutigen Beziehungen und Gefühle beeinflussen.
- Besonders geeignet: Wenn Sie verstehen wollen, warum Sie in bestimmten Situationen immer wieder gleich reagieren.
- Analytische Psychotherapie:
- Fokus: Sehr tiefgehende Bearbeitung der Persönlichkeitsstruktur.
- Methode: Findet meist über einen längeren Zeitraum (mehrere Jahre) und mit hoher Sitzungsfrequenz statt.
- Systemische Therapie:
- Fokus: Der Mensch im Gefüge seiner sozialen Beziehungen (Familie, Umfeld).
- Methode: Es wird geschaut, wie die Interaktion mit anderen zur Aufrechterhaltung der Probleme beiträgt oder wie das Umfeld zur Heilung beitragen kann.
Spezialform Traumatherapie: Bei Opfern von Gewalt wird oft eine spezielle Traumatherapie (z. B. mit EMDR – einer Methode zur Verarbeitung belastender Erinnerungen) in eines dieser Verfahren integriert. Die Lotsen von PsyPort können gezielt nach Therapeuten mit dieser Zusatzqualifikation suchen.
2. Mögliche Kostenträger
Je nach Lebenssituation und Hintergrund des Missbrauchs kommen unterschiedliche Stellen für die Finanzierung der Therapie auf. PsyPort hilft Ihnen dabei, den richtigen Weg zu finden.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Der Regelfall. Die Kosten werden übernommen, wenn eine „psychische Störung mit Krankheitswert“ vorliegt.
- Private Krankenversicherung (PKV) & Beihilfe: Hier hängt die Übernahme von Ihrem individuellen Vertrag ab.
- Soziales Entschädigungsrecht (ehemals OEG / jetzt SGB XIV): Wenn Sie Opfer einer Gewalttat wurden, haben Sie gesetzliche Ansprüche auf Entschädigungsleistungen, zu denen auch Heilbehandlungen gehören. Dies ist oft unabhängig von der Krankenkasse.
- Gesetzliche Unfallversicherung (GUV): Falls die Gewalt in einem Kontext stattfand, der als Arbeits- oder Wegeunfall gewertet werden kann (z. B. bei ehrenamtlicher Tätigkeit).
- Spezialfonds (z. B. Ergänzendes Hilfesystem – EHS): Es gibt spezielle Fonds für Betroffene sexuellen Missbrauchs, die Leistungen übernehmen können, wenn andere Träger nicht zahlen.
- Leistungen des Erzbistums: Über das Verfahren zur „Anerkennung des Leids“ können oft zusätzliche Gelder für Therapiekosten oder Fahrtkosten beantragt werden.
Zusammenfassung für Ihr Gespräch:
Die Lotsin von PsyPort wird mit Ihnen besprechen:
- Was brauchen Sie? (Eher Strategien für den Alltag oder Aufarbeitung der Vergangenheit?)
- Welchen Status haben Sie? (Gesetzlich versichert, Anspruch auf Opferentschädigung etc.?)
Unser Rat: Machen Sie sich keinen Druck, das alles im Vorfeld perfekt wissen zu müssen. Genau dafür ist der Lotsendienst da – um dieses Knäuel an Zuständigkeiten gemeinsam mit Ihnen zu entwirren.